Lieferungsbedingungen |
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Übersicht
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1. Allgemeine Bedingungen |
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1. Allgemeine Bedingungen
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Alle unsere Verkäufe, Lieferungen und Projektierungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind. |
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2. Offerten
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Unsere Offerten sind zeitlich befristet, entweder gemäss den gesetzlichen Regeln oder laut den besonderen Angaben in den Offerten selbst. |
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3. Preise
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Die Preise gelten ab Wetzikon, aussschliesslich Verpackung und Versicherung. Alle Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind unverbindlich und freibleibend. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Jeder Auftrag gilt erst mit der Klarstellung aller Einzelheiten und mit der ausdrücklichen Bestätigung der Lieferfirma als angenommen. Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung Änderungen ergeben durch Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder starker Währungsschwankungen, so behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. |
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4. Zahlung
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Alle Rechnungen sind zahlbar 30 Tage rein netto, sofern umseitig nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Verrechnung von Forderungen infolge irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche ist nicht statthaft. |
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5. Eigentumsvorbehalt
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An allen verkauften Sachen behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentumsrecht vor. |
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6. Lieferfrist
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Wir werden immer bemüht sein, die von uns genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten, doch können wir dafür keine rechtliche Gewährleistung übernehmen. Dies gilt im besonderen für Fälle von höherer Gewalt und für Streiks. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt auch voraus, dass der Besteller seine allfälligen Obliegenheiten, wie z. B. Bekanntgabe von Spezifikationen, seinerseits fristgerecht erfüllt. |
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7. Erfüllung der Lieferung
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Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware unser Haus verlässt. |
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8. Garantie und Haftung
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Unsere Garantie erstreckt sich vom Tage der Ablieferung an auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden Fehler, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Unsere Haftung beschränkt sich jedoch, nach unserer Wahl, auf Ersatz der mangelhaften Gegenstände oder auf Vergütung des Fakturawertes der nicht ersetzten Gegenstände. Jede weitergehende Gewährleistung, insbesondere auch die Haftung für Kosten der Demontage oder Neumontage, sowie für irgendwelchen Schaden, der unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entsteht, wird abgelehnt. |
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9. Gerichtsstand
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Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Gerichsstand ist Wetzikon. Unsere Firma wird jederzeit bestrebt sein, allfällige Differenzen mit ihren Kunden gütlich und einverstanden zu lösen. |
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